Hitzeschutzplan-Vorlage für Betriebe: kostenlos zum Ausdrucken
Zum Ausdrucken und Ausfüllen: Verantwortliche, Auslöser, Maßnahmen, Notfall, Aushang und Unterweisung. Für Österreich und Deutschland, frei verwendbar.

Ein Hitzeschutzplan legt fest, wer bei Hitze was tut: wer die Warnung prüft, ab wann welche Maßnahmen gelten, wo Wasser und Schatten sind und was im Notfall passiert. In Österreich verlangt die Hitzeschutzverordnung dieses Maßnahmenprogramm für Arbeit im Freien, in Deutschland ist es das dokumentierte Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Unsere Vorlage deckt beides ab, kostenlos als PDF.
Hitzeschutzplan-Vorlage herunterladen (PDF, 6 Seiten A4) · ohne Anmeldung · frei verwendbar · English version
Wozu ein Hitzeschutzplan?
Hitze plant man im Frühjahr, nicht am ersten heißen Tag. Steht im Plan, wer Wasser holt, wann Pause ist und wer die Rettung ruft, muss am Warntag niemand diskutieren.
Österreich: Maßnahmenprogramm nach der Hitzeschutzverordnung
Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V, BGBl. II Nr. 325/2025) für Arbeiten im Freien in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen; Arbeiten von kurzer Dauer sind ausgenommen. Arbeitgeber beurteilen die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung (§ 3) und legen ein Maßnahmenprogramm samt Notfallmaßnahmen fest (§ 4). Die Arbeitsinspektion nennt das den Hitzeschutzplan. Er muss für alle Beschäftigten und das Arbeitsinspektorat einsehbar sein, auf Papier oder elektronisch, auch per E-Mail. Umzusetzen ist er, sobald GeoSphere Austria mindestens Hitzewarnstufe 2 (gelb) ausgibt.
Deutschland: Gefährdungsbeurteilung, ASR A3.5 und ASTA-Empfehlung
In Deutschland gibt es keine eigene Hitzeverordnung. Hitze gehört in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, Ergebnis und Maßnahmen dokumentieren Sie nach § 6. Für Arbeitsräume gilt die ASR A3.5 „Raumtemperatur“, für Arbeitsplätze im Freien die Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) vom 21.08.2025. Sie schlägt vor, die Ergebnisse den Beschäftigten rechtzeitig bekannt zu machen, zum Beispiel als betrieblichen Hitzeschutzplan.
Was das Gesetz im Detail verlangt, lesen Sie in unserem Ratgeber Hitzeschutz am Arbeitsplatz und für Österreich auf der Seite Hitzeschutzverordnung: was gilt, was kühlt. Hier geht es um das Werkzeug: den Plan selbst.
Die Vorlage: 10 Felder zum Ausfüllen

Die Vorlage hat sechs A4-Seiten: vier Seiten Plan, einen Aushang für Hitzetage und einen Unterweisungsnachweis. Sie füllen sie einmal vor der Saison aus und hängen sie dort auf, wo Ihre Leute sie sehen.
- Kopf und Rechtsgrundlage: Betrieb, Standort, Saison, wer den Plan erstellt hat und wer beteiligt war. In Österreich sind die Beschäftigten bei der Festlegung zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 Hitze-V).
- Verantwortliche: wer die Hitzewarnung jeden Morgen prüft, wer die Maßnahmen umsetzt, wer Erste Hilfe leistet. Für Außendienst und Zustellung eine Ansprechperson in der Zentrale.
- Tätigkeiten und Belastung: pro Tätigkeit Arbeitsschwere, Sonne oder Schatten, Kleidung und PSA, zusätzliche Wärme wie Asphalt oder Baugrube, Dauer.
- Beurteilungstemperatur (Deutschland, im Freien): ein Rechenfeld nach der ASTA-Empfehlung, mit allen Zuschlägen auf einen Blick.
- Auslöser und Stufen: was bei welcher Warnstufe oder Temperatur in Ihrem Betrieb passiert, plus ein Protokoll für die Hitzetage.
- Maßnahmenprogramm: vier Blöcke in der vorgeschriebenen Reihenfolge, mit Ankreuzfeldern und Platz für Ihre Festlegung.
- Trinken, Schatten, Pausen: wo das Wasser steht, wer nachfüllt, wo der Pausenplatz ist, und wer bis wann was besorgt.
- Akklimatisierung und besonders Gefährdete: ein Stufenplan für Neue und Rückkehrer nach AUVA, ohne Gesundheitsdaten im Plan.
- Notfall: Notrufnummern, Ablauf, Ersthelfer, Zufahrt für die Rettung.
- Einsehbar, unterwiesen, überprüft: wo der Plan hängt, wann unterwiesen wurde und, nach dem Sommer, was gewirkt hat.
Aushang „Heute ist Hitzetag“
Seite 5 ist ein Aushang für Container, Bautor oder Lager. Am Morgen eines Hitzetags trägt die verantwortliche Person ein: Warnstufe oder Beurteilungstemperatur, Arbeitsbeginn, Pausenrhythmus, wo das Wasser steht, die Ansprechperson und die Notrufnummern 144 und 112. So sieht jeder auf einen Blick, was heute gilt.
Auslöser: Warnstufen und Temperaturschwellen
Ein Plan ohne Auslöser bleibt in der Schublade. Legen Sie fest, ab wann was gilt und wer es ausruft.
| Auslöser | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Österreich: Hitzewarnung Stufe 2 (gelb) von GeoSphere Austria, gefühlte 30 bis 34 °C | Maßnahmenprogramm umsetzen (Arbeit im Freien) | § 4 Abs. 4 Hitze-V, Arbeitsinspektion |
| Österreich: höhere Warnstufen (orange, rot) | Die Verordnung regelt sie nicht eigens; die Musterevaluierung Bau empfiehlt, Maßnahmen nach Warnstufe zu staffeln | Arbeitsinspektion |
| Deutschland: über 26 °C | Maßnahmen sollen greifen, Getränke sollen bereitstehen (Raum: Lufttemperatur, wenn es draußen über 26 °C hat und Sonnenschutz vorhanden ist; im Freien: Beurteilungstemperatur) | ASR A3.5, ASTA-Empfehlung |
| Deutschland: über 30 °C | Wirksame Maßnahmen müssen greifen, technische und organisatorische vor personenbezogenen | ASR A3.5, ASTA-Empfehlung |
| Deutschland: über 35 °C | Ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsplatz geeignet | ASR A3.5, ASTA-Empfehlung |
Für Arbeitsräume ist die ASR A3.5 maßgeblich. Die ASTA-Empfehlung für Arbeit im Freien ist eine Empfehlung; anders als eine ASR löst sie keine Vermutungswirkung aus. Ihre Beurteilungstemperatur rechnet die Belastung im Freien zusammen: Lufttemperatur plus 2 oder 4 °C für mittlere oder schwere Arbeit, plus 2 bis 4 °C für Schutzkleidung und PSA, plus 2 oder 5 °C für Sonne, plus 3 °C bei Schwüle, minus 2 oder 3 °C bei Wind. Aus 28 °C im Schatten werden so bei schwerer Arbeit in praller Sonne 37 °C. Die Warnungen selbst finden Sie bei GeoSphere Austria (je Bezirk, mit Vorschau auf vier Tage) und beim Deutschen Wetterdienst (je Landkreis, ab gefühlt etwa 32 °C).
Maßnahmen: technisch, organisatorisch, persönlich
Beide Länder geben die Reihenfolge vor: zuerst die Gefahr vermeiden, dann technisch, dann organisatorisch, zuletzt persönlich. Die Vorlage hat dafür vier Blöcke. Die Beispiele darin stammen aus der Verordnung, von der Arbeitsinspektion und aus der ASTA-Empfehlung:
- Gefahr vermeiden: Arbeitszeit in den Morgen verlegen, Arbeitsschwere senken.
- Technisch: Beschattung, Wasservernebelung und Besprühen, Ventilatoren, Duschen. In Österreich außerdem: Aufenthaltscontainer dürfen nicht überhitzen (§ 5 Abs. 3), Krankabinen müssen kühlbar sein, bestehende ab 1. Juni 2027, und neu angeschaffte selbstfahrende Arbeitsmittel auf Baustellen brauchen eine klimatisierte Kabine (§§ 6 und 9).
- Organisatorisch: Tätigkeitswechsel, Arbeit in den Schatten verlegen, Akklimatisierung, Entwärmungspausen. Laut ASTA-Empfehlung wirken viele kurze Unterbrechungen besser als wenige lange.
- Persönlich: Trinkwasser, UV-Schutzkleidung und Kopfschutz, Nackenschutz, Sonnenbrille, kühlende Kleidung. Darunter versteht die Arbeitsinspektion zum Beispiel Kühlwesten, Kühlkappen und Kühlnackentücher; die ASTA-Empfehlung nennt die Kopfbedeckung mit angefeuchtetem Nackenschutz.
Zwei persönliche Punkte sind in Österreich ausdrücklich Pflicht: Trinkwasser auch auf auswärtigen Arbeitsstellen (§ 5 Abs. 1) und UV-Schutzkleidung, mindestens T-Shirt bis zur Mitte des Oberarms und Hose bis zum Knie (§ 5 Abs. 2). Als Orientierung fürs Trinken nennt die ASTA-Empfehlung 100 bis 150 ml alle 15 bis 30 Minuten. Welche kühlende Kleidung wofür taugt, erklärt unser Ratgeber Kühlende Kleidung.
Wo Liquid Ice hineinpasst
Liquid Ice ist eine Kühlflüssigkeit für die persönlichen Maßnahmen. Ihre Leute sprühen sie aus der 500-ml-Flasche mit Pumpsprüher auf ein eng anliegendes Shirt, den Kragen oder ein Schweißband; beim Verdunsten nimmt sie Wärme von der Haut mit. Kein Strom, kein Eis, die Flasche lagert bei Raumtemperatur. An der getränkten Bandage gemessen: 5,8 °C kühlere Haut, und nach zwei Stunden kühlt es noch. Liquid Ice ersetzt weder Schatten noch Wasser noch Pausen, und kein einzelnes Produkt erfüllt die Verordnung. Weil es Alkohol enthält, gehört es nicht zu Schweiß-, Flämm- oder Asphaltierarbeiten.
10-Minuten-Unterweisung für die Crew
In Österreich muss die Unterweisung mindestens fünf Punkte abdecken (§ 7 Hitze-V). In Deutschland verlangt § 12 Arbeitsschutzgesetz eine Unterweisung, die auf den Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Ein Ablauf für zehn Minuten vor Saisonbeginn:
- Minute 0 bis 2, warum: Hitze und UV-Strahlung bei Arbeit im Freien; was im Plan steht und wo er hängt.
- Minute 2 bis 4, Anzeichen: Die AUVA nennt als Warnsymptome zum Beispiel Benommenheit, Schwäche und Erschöpfung sowie Schwindel. Wer das bei sich oder anderen bemerkt, meldet es sofort.
- Minute 4 bis 6, Warnung: wo GeoSphere Austria oder der DWD warnt, wo der UV-Index steht, wer die Stufe am Morgen ausruft.
- Minute 6 bis 8, Hitzetag: Arbeitsbeginn, Pausenrhythmus, Wasser, Kopf- und UV-Schutz, kühlende Kleidung.
- Minute 8 bis 10, Notfall: Notruf, Ablauf, Ersthelfer, wo das Erste-Hilfe-Material liegt. In Österreich außerdem: der Hinweis auf die freiwillige Untersuchung bei UV-Belastung.
Die Teilnahme lassen Sie auf Seite 6 der Vorlage unterschreiben.
Saisonstart-Checkliste für April
- Plan und Rückblick vom Vorjahr lesen: Was hat gewirkt, was nicht?
- Verantwortliche und Vertretungen für den Sommer festlegen.
- Sonnensegel, Zelte, Wasserbehälter, Ventilatoren und Erste-Hilfe-Material prüfen, Fehlendes bestellen.
- UV-Schutzkleidung und Kopfschutz in passenden Größen bereitlegen.
- Kühlende Kleidung auswählen und ausprobieren, bevor der erste heiße Tag kommt.
- Akklimatisierungsplan für Neue und Saisonkräfte vorbereiten.
- Die Warnseiten von GeoSphere Austria und DWD speichern; DWD-Hitzewarnungen gibt es auch als Newsletter.
- Unterweisung terminieren, Plan aushängen oder per E-Mail verteilen.
Häufige Fragen zur Hitzeschutzplan-Vorlage
Muss der Hitzeschutzplan schriftlich vorliegen?
In Österreich muss das Maßnahmenprogramm für alle Beschäftigten und das Arbeitsinspektorat einsehbar sein, auf Papier oder elektronisch (§ 4 Abs. 3 Hitze-V). In Deutschland brauchen Sie Unterlagen, aus denen Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen und deren Überprüfung hervorgehen (§ 6 Arbeitsschutzgesetz).
Ersetzt die Vorlage die Evaluierung oder Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Die Vorlage hält das Ergebnis fest und macht es sichtbar. Für die Beurteilung selbst gibt es offizielle Hilfen: in Österreich die Checkliste und die Musterevaluierung Bau der Arbeitsinspektion sowie das AUVA-Merkblatt M.plus 012, in Deutschland die ASTA-Empfehlung, die auch auf Muster der BG BAU verweist.
Darf ich die Vorlage verändern und weitergeben?
Ja. Passen Sie Felder an, streichen Sie, was bei Ihnen nicht vorkommt, und geben Sie die Vorlage an Subunternehmer oder Kunden weiter. Arbeiten auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, müssen diese in Österreich ihre Maßnahmen abstimmen (§ 4 Abs. 5 Hitze-V).
Gilt die Hitzeschutzverordnung auch in Büros und Hallen?
Nein, sie gilt für Arbeit im Freien. Für Arbeitsräume gelten in Österreich die Bestimmungen zum Raumklima, in Deutschland die ASR A3.5. Die Vorlage hat deshalb Platz für beides: Tätigkeiten im Freien und in Räumen.
Was gehört bei Hitze in den Notfallplan?
Laut AUVA und ASTA-Empfehlung: Rettung rufen (in Österreich 144, Euro-Notruf 112), die Person in den Schatten oder einen kühlen Raum bringen, schwere Kleidung ausziehen, aktiv kühlen, etwa mit kaltem Wasser und nassen Tüchern, bei Bewusstsein trinken lassen und die Person nie allein lassen. Bei Verwirrung, undeutlicher Sprache oder Bewusstlosigkeit sofort den Notruf wählen. Ist die Person bewusstlos und atmet nicht normal, sofort mit der Wiederbelebung beginnen.
Kühlung für Ihre Crew
Für Teams gibt es Liquid Ice im 25-Liter-Kanister, aus dem Sie die Flaschen nachfüllen. Sagen Sie uns, wie viele Leute bei Ihnen in der Hitze arbeiten: Wir rufen Sie an, schicken auf Wunsch Muster und die Konditionen schriftlich nach dem Gespräch. Rückruf vereinbaren
Quellen
- Hitzeschutzverordnung (Hitze-V), BGBl. II Nr. 325/2025, Rechtsinformationssystem des Bundes
- Arbeitsinspektion: Arbeiten bei Hitze im Freien und Kommentierte Hitzeschutzverordnung
- AUVA-Merkblatt M.plus 012 „Arbeiten im Freien bei Hitze“, Stand April 2026
- Arbeitsschutzgesetz § 5, § 6 und § 12
- ASR A3.5 „Raumtemperatur“, BAuA
- ASTA-Empfehlung zu Hitze an Arbeitsplätzen im Freien, Beschluss vom 21.08.2025, BAuA
- Deutscher Wetterdienst: Hitzewarnung
- Hauttemperatur an der getränkten Bandage: Dermatest GmbH, Münster, 2008, 20 Personen, zum Protokoll
Diese Seite und die Vorlage sind eine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Texte im RIS und bei der BAuA. Stand: Oktober 2026.



